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MPU Beratung in Berlin

Flexible und individuelle MPU Vorbereitung

MPU bereits ab 1,1 Promille – neues Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

Service

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Kostenloses Erstgespräch

Im individuellen Erstgespräch (ca. 45 Minuten) wird anhand Ihnen Ihres Deliktes, der Aktenlage und der persönlichen Vorgeschichte aufgezeigt, was Sie für eine erfolgreiche MPU benötigen.

Es werden die Dauer der Beratung und die ggf. notwendigen Abstinenznachweise besprochen.

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Unsere Stärken - Ihr Vorteil:

  • Individuelle Beratung
  • Flexible Termine in mehreren Berliner Bezirken
  • jahrelange Erfahrung
  • klare und offene Kommunikation
  • angemessene Preise
  • Ratenzahlung möglich
Ernst Arndt
Psychologischer Berater
Suchtberater
jahrelange Erfahrung als MPU-Vorbereiter

 

 

Unser Angebot

Schritt für Schritt zu einer erfolgreichen MPU

  1. Idealerweise informieren Sie sich gleich nach der der Drogen-/Alkoholfahrt bei uns über ihre Möglichkeiten die zu erwartende Strafe so gering wie möglich zu halten.
  2. Grundsätzlich machen Sie weniger Fehler, wenn Sie sich rechtzeitig und fundiert nach ihrem Delikt informieren und sich auf die zu erwartenden MPU gut vorbereiten. Mit einer guten Vorbereitung verdoppeln Sie ihre Chance beim ersten Anlauf die MPU zu bestehen. 95% unserer Klienten bestehen beim ersten mal..
  3. Nach Erhalt des Strafbefehls/Urteils/Bußgeldbescheids können wir ihnen in einem Erstgespräch die Dauer und Art (Haaranalyse oder Urinkontrollen) eines möglicherweise notwendigen Abstinenznachweises sowie die akkreditierten Kontrollstellen mit den Kosten darlegen.
    Es gibt Delikte bei denen kein Abstinenznachweis erforderlich ist! Rufen Sie uns an.
  4. Für die Wiedererlangung des Führerscheins muss ein Antrag bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle (3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist) gestellt werden, in Berlin wird der Antrag beim Bürgeramt (6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist) gestellt.
  5. Nach Erhalt der MPU Auflage durch die Führerscheinstelle müssen Sie die von ihnen gewünschte Gutachterstelle schriftlich der Führerscheinstelle mitteilen damit dann ihre Akte an die ausgewählte Gutachterstelle verschickt werden kann. Wir helfen ihnen aufgrund unserer Erfahrungen gerne bei der Auswahl einer Gutachterstelle!
  6. Sie erhalten dann eine Rechnung für die Begutachtung, die Kosten der MPU ergeben sich aus ihrer Fragestellung für den Gutachter.
  7. Wenn Sie sich bei uns auf die MPU vorbereitet haben, bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung aus der hervorgeht, dass Sie sich in einer Einzelberatung mit ihren Delikt/Konsum auseinandergesetzt haben und wissen wie Sie in Zukunft weitere Auffälligkeiten vermeiden werden.
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Abstinenzberatung zu Drogen-/Alkohol­kontroll­programme

Sie sind sich nicht sicher, ob und wie lange Sie einen Abstinenznachweis nachweisen müssen? Wir beraten Sie zu dem erforderlichen Abstinenznachweis für Ihre Medizinische-Psychologische-Untersuchung (MPU).
Wir empfehlen nur autorisierte Abnahmestellen, die nach den CTU 1-4 Kriterien die Drogen-/Alkoholkontrollprogramme durchführen und mit nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren zusammenarbeiten.

Nach dem Erstgespräch wissen Sie, ob Sie ein Alkohol-/Drogenkontrollprogramm durchlaufen müssen, ob und wie lange ihre Vorbereitung braucht sowie die Kosten die auf Sie zukommen.

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Verkehrspsychologische Beratung

Bei der Begutachtung wird geprüft, ob der Betreffende sich mit seinem Delikt auseinandergesetzt hat, eine auf die eigene Person bezogene Problemeinsicht hat und neue angepasste Verhaltensweisen entwickelt hat.

Wenn der Gutachter von Ihnen davon nicht überzeugt wurde, werden Sie ein negatives Gutachten erhalten. Eine verkehrspsychologische Beratung ist dann notwendig/sinnvoll, wenn Sie bei einem negativen Gutachten eine Empfehlung für eine psychologische Unterstützung erhalten haben, um eine MPU erfolgreich bestehen zu können.

Unsere Verkehrspsychologen/Berater unterstützen Sie, in Einzelgesprächen bei der Bearbeitung Ihrer individuellen Problematik, entwickeln mit Ihnen alternative Einstellungs- und Bewältigungsmuster und fördern die Integration der Veränderungen in Ihr Alltagshandeln.

Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie deutlich Ihre Chancen auf ein positives Gutachten!

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Sperrfristverkürzung

Wir prüfen, ob Sie mit unseren Maßnahmen zur Sperrfristverkürzung nach §69a Abs. 7 StGB eine Sperrfristverkürzung von bis zu 3 Monaten bei Gericht/Behörde erreichen können. Nehmen Sie mit uns Kontakt für ein kostenloses Erstgespräch auf.

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Was ist eine MPU?

Warum eine MPU?

Erfahrungsgemäß sind die Kenntnisse über eine MPU sehr vage, gute Tipps aus dem persönlichen Umfeld und dem Internet lassen die Unsicherheit eher anwachsen.
Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, grundsätzlich geht es bei einer angeordneten MPU darum, dass die persönliche Fahreignung angezweifelt wird.

Als Grundlage für die Fragestellung dient das/die Delikt/e, welche/s zum Führerscheinentzug geführt hat. Um eine MPU erfolgreich zu bestehen, ist der erste Schritt – den Sinn der MPU zu verstehen.

Dazu gehört das allgemeine Wissen (genaues Erklärung des Ablaufes der Begutachtung, in welchem Zusammenhang steht das persönliche Delikt mit dem Aufbau und Fragen einer MPU, was muss ich beachten/Fristen etc.).

Den Sinn der MPU zu verstehen und eine gute Vorbereitung, bilden eine wichtige Grundlage jedes Einzelnen für den sicheren Weg zurück zum Führerschein.

Muß ich zur MPU?

Wie erfahre ich, ob ich zur MPU muss und wann ich diese durchführen kann?

Grundsätzlich erhalten Sie eine MPU-Auflage

  • nach dem Führerscheinentzug ab 8 Punkte,
  • wenn Sie unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben,
  • bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,6 Promille oder
  • wenn Sie wiederholt unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben.

Ab 1,6 Promille bei Radfahren unter Alkoholeinfluss ist auch eine MPU-Auflage möglich. Bei Straftaten oder aggressiven Verhalten kann die Führerscheinstelle bei Zweifel ihrer persönlichen Eignung ebenfalls eine MPU anordnen.

In der Regel wird bei Entzug des Führerscheins eine sogenannte Sperrfrist von mindestens 6 Monaten ausgesprochen. Diese gerichtliche Sperrfrist ist je nach Delikt unterschiedlich lang. Bei Fahren unter Drogeneinfluss (Ordnungswidrigkeit) oder dem Führerscheinentzug wegen Punkte gibt es keine Sperrfrist.

Der Führerschein kann frühestens 6 Monate (Berlin) oder 3 Monate (Umland) vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Nach dem Antrag auf Neuerteilung nach Entzug beim Bürgeramt in Berlin oder der Führerscheinstelle ihres Hauptwohnsitzes erhalten Sie die Auflage einer MPU mit der Fragestellung, die die Begutachtungsstelle mit ihrem Gutachten zu beantworten hat. Nach Erhalt des Schreibens, haben Sie 6-12 Monate Zeit das (positive) Gutachten bei der Führerscheinstelle einzureichen.

Die Beantragung einer Sperrfristverkürzung bei Gericht von 2-3 Monaten ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass Sie mit professioneller Hilfe das Thema, welches zu ihrem Delikt geführt hat, aufgearbeitet haben. Hierfür bieten wir ihnen ebenfalls eine individuelle Beratung an.

Machen Sie den ersten Schritt mit uns. Je früher Sie zu unserer Beratung / Vorbereitung kommen, umso schneller haben Sie Ihren Führerschein wieder.

Verlauf einer MPU

Entgegen der landläufigen Meinung (Stichwort „Idiotentest“) ist die MPU als Prüfung zu verstehen. Sie unterliegen bei einer Begutachtung nicht der Willkür des Gutachters, sondern Sie werden nach klar definierten Beurteilungskriterien befragt. Die gesamte MPU kann zwischen 3 und 4 Stunden in Anspruch nehmen. Das Gutachten wird Ihnen in der Regel nach 10-14 Tagen zugeschickt.

Die MPU unterteilt sich in:

  • eine medizinischen Untersuchung
  • einen Leistungstest am PC
  • ein psychologisches Gespräch

Bei der medizinischen Untersuchung erfolgt eine allgemeine physiologische Untersuchung. Wenn Sie wegen Alkohol zur MPU müssen erfolgt am Untersuchungstag grundsätzlich eine Blutabnahme. Wenn Sie wegen Drogen eine MPU machen müssen, erfolgt grundsätzlich noch ein Urinscreening (unter Sicht).

Der Leistungstest erfolgt am Computer und misst verschiedene Leistungsfähigkeiten (z.B. Aufmerksamkeit, Reaktionsschnelligkeit und reaktive Belastbarkeit).
Die psychologische Untersuchung besteht aus einem Gespräch mit der/dem Gutachter/in, nach dem Gespräch muss der/die Gutachter/in eine schriftliche Prognose (Gutachten) über Ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr abgeben.

Richtige Vorbereitung - Positive MPU

Die Auffassungen zu einer MPU-Auflage sind unterschiedlich, dazu tragen zum einen aus dem Bekanntenkreis falsche Aussagen / Tipps bei – oder es werden unseriöse Beratungen aufgesucht.

Tatsache ist, dass eine MPU eine finanzielle Belastung darstellt und gut vorbereitet werden muss. Sie werden bei einer Begutachtung immer individuell begutachtet und nicht pauschal, deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auch individuell vorbereiten!

Unsere qualifizierten Verkehrspsychologen / Berater, die über langjährige Erfahrungen verfügen, arbeiten in Einzelgesprächen mit ihnen ihre persönliche Problematik auf, damit Sie den/die Gutachter/in davon überzeugen, dass Sie in Zukunft nicht erneut im Straßenverkehr auffällig werden.

Mit einer guten Vorbereitung haben Sie die Chance Ihren Führerschein schnell zurück zubekommen.

Jedes Delikt steht mit Ihnen persönlich im Zusammenhang, unsere Berater arbeiten in Einzelgesprächen mit Ihnen, um Sie gut auf das psychologische Gespräch vorzubereiten.

Wenn Sie gut vorbereitet sind, werden Sie die MPU auch beim ersten Mal bestehen.

Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch, damit Sie keine Zeit verlieren.

Kosten einer MPU?

Es gibt verschiedene zugelassene Gutachterstellen in Berlin, die eine MPU durchführen dürfen. Die Gutachterstellen unterliegen seit dem 01.08.2018 keiner festgeschriebenen Gebührenordnung mehr und haben deshalb unterschiedliche Gutachtergebühren.

Die MPU Kosten sind daher je nach Gesellschaft und Fragestellung unterschiedlich, es ist aber anzunehmen, dass sich die Gebühren in Zukunft angleichen werden.

So belaufen sich die Gebühren für die Fragestellung Alkohol zwischen ca. 595 und 630 €, bei Drogen zwischen ca. 690 und 790 €, bei Verkehrsdelikten (Punkte) oder Strafrecht zwischen ca. 540 und 570 €.

Diese Gebühren erhöhen sich bei einer doppelten, dreifachen oder sogar bei einer vierfachen Fragestellung wie folgt: Immer erst die teuerste Fragestellung plus die Hälfte der nächsten Fragestellung.

Beispiele:

  • Drogen + Alkohol = 690 € + die Hälfte von Alkohol ca. 300 € = 990 €
  • Alkohol + Verkehrsrecht = ca. 600 € + die Hälfte v. Verkehrsrecht ca. 270 € = 870 €
  • Drogen + Verkehrsrecht + Strafrecht = 690 + 270 +270 = 1230 €
  • Drogen + Alkohol + Verkehrsrecht + Strafrecht = 690 + 300 + 270 + 270 = 1530 €

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Gebühren immer anlassbezogen sind und sich aus der Fragestellung der Führerscheinbehörde (MPU Anordnung) ergeben.

Sollten Sie Fragen zu ihren voraussichtlichen Kosten haben, rufen Sie mich einfach an.

Welche Gebühren kommen noch hinzu?

Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug (frühestens 3 bzw. 6  Monate vor Ablauf der Sperrfrist), erhebt die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) eine Gebühr von ca. 230 € (Berlin).

In Berlin wird dieser Antrag beim Bürgeramt gestellt und beinhaltet ein Führungszeugnis. Zum Termin (Berlin.de oder Tel.: 115) sind ein Foto, Sehtest nicht älter als 2 Jahre und ggf. den Strafbefehl mitzubringen.

Die Gebühren unterliegen keiner bundeseinheitlichen Gebührenordnung und richten sich nach der Satzung der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes. In einigen Fällen werden Abstinenznachweise (Drogen-/Alkoholkontrollprogramm) verlangt.

Die Erbringung eines Nachweises dauert je nach Delikt zwischen 6 -12 Monate. Der Nachweis für eine Drogen/Alkoholabstinenz muß zur MPU vorgelegt werden.

Die Kosten liegen pro Probe (4x im ½ Jahr oder 6x im Jahr) zwischen 80 und 150 € , Haaranalysen je nach Analyseziel ca. 150 bis 350 € .

Wir beraten Sie gerne darüber, ob Sie und in welchem Zeitrahmen Sie diese Nachweise erbringen müssen und empfehlen ihnen eine nach den CTU-Kriterien autorisierte Abnahmestelle, die das Drogen-/Alkoholkontrollprogramm mit ihnen durchführt.